Pressekonferenz mit Oberbürgermeister Thomas Nitzsche (FDP) in Jena, der die Maßnahmen in Jena vorstellt.
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Geschnittenes Audio der Pressekonferenz. Ich bitte die schlechte Tonqualität zu entschuldigen, wir haben den Mindestabstand sehr großzügig eingehalten.
In Jena wurde eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen vorbereitet. Ab Montag, 6. April 2020 wird diese Pflicht im ÖPNV, in Verkaufsstellen und in Räumen mit Publikumsverkehr gelten.
Presseinfo Jena:
Die Stadt Jena führt stufenweise die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ein. Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung (Donnerstag, 02.04.) gilt diese Verpflichtung, wenn man Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder erbringt, bei denen der Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten ist. Dies sind bspw. Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie und der Logopädie oder Dienstleistungen der Optiker und Hörgeräteakustiker.
Ab dem 06.04. gilt die Pflicht bei der Nutzung des ÖPNV (inklusive Taxi), im Supermarkt oder anderen Verkaufsstellen und beim Betreten von Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen.
Die letzte Stufe gilt ab 10.04. bzw. 14.04. (aufgrund Schließung der Unternehmen und Einrichtungen am Karfreitag dann ab Dienstag nach Ostern). Dann ist auch an der Arbeitsstätte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dann verpflichtend, wenn mehr als eine Person in einem Raum arbeitet. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sichergestellt ist, dass in einem Raum 20qm pro Person zur Verfügung stehen und der Abstand von 1,5 m sichergestellt ist. Auch für öffentliche Räume, in denen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Neben dem selbst genähten Mund-Nasen-Schutz sind auch Schals, Tücher, Buffs und Stoffzuschnitte aus Bettlaken oder anderen dicht gewebten Baumwollstoffen (waschbar bei 90 Grad) möglich.